Doppelzimmer
Unsere Doppelzimmer liegen allesamt im Obergeschoss und sind klassifiziert nach der 3-Sterne-Kategorie. Sie lassen sich clever kombinieren mit unseren Ferienwohnungen. Bettwäsche und Handtücher werden von uns gestellt. Die Zimmer verfügen über
- Dusche und WC
- Sat-TV
- kleinen Kühlschrank
- mit Balkon
Kostenlose Ausstattungen
- Aufenthaltsraum
- Pkw-Parkplatz
- Fahrradcarport
- Liegewiese
- Tischtennis
- Kinderspielplatz
- Grillmöglichkeit
- versch. Freisitze
- WLAN
Preise
Für anreisende Gäste stehen die Zimmer und Ferienwohnungen ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag bitten wir Sie, die Zimmer und Ferienwohnung bis 10:00 Uhr zu räumen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Tiere aufnehmen. Auf Wunsch holen wir Sie auch gerne am Bahnhof in Friedrichshafen ab. Bettwäsche und Handtücher werden von uns gestellt. Alle Preise in Euro inkl. Mehrwertsteuer, exkl. Kurtaxe. Bei weniger als 4 Übernachtungen berechnen wir einen Aufschlag von 10 Euro pro Übernachtung.
Doppel-Zimmer
Übernachtung pro Person mit Frühstück
ab 39,-
Übernachtung pro Person mit Frühstück
mit Küchenschrank ab 41,-
Übernachtung für 2 – 3 Personen inkl. Endreinigung
- für 2 Personen ab 82,-
- für eine zusätzliche Person 10,-
- Praktisch: Unsere Ferienwohnungen lassen sich über zusätzliche Türen clever mit unseren Doppel-Zimmern (mit eigener Dusche und WC) kombinieren, und bieten dann bequem Platz für weitere Personen. Fragen Sie uns an!
Für Frühstück auf Wunsch berechnen wir
- pro Person 10,-
- pro Kind bis 12 Jahre 7,50
Alle Preise, verstehen sich exklusive Kurtaxe.
Und nach einer erholsamen Nacht bedienen Sie sich an einem abwechslungsreichen Frühstücksbuffet.
Was im internationalen Tourismus schon seit vielen Jahren üblich ist, vergisst man allzu leicht bei individuellen Reisen im Inland. Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen. Tritt ein Gast – aus welchen Gründen auch immer – einen gebuchten Aufenthalt nicht an und ist eine anderweitige Vermietung der Zimmer bzw. Ferienwohnungen nicht möglich, so hat der Beherbergungsbetrieb weiterhin Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises ggf. abzüglich der ersparten Aufwendungen. Deshalb raten wir jedem Gast zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
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